Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
-
Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein. Für die erstmalige ...
» mehr lesen -
Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung ...
» mehr lesen -
Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit ...
» mehr lesen -
Jugendfalknerjagdschein ändern lassen
Hat sich nach Erteilung des Jugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
» mehr lesen -
Jugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
Haben sich nach Erteilung des Jugendfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
» mehr lesen -
Jugendfalknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden.
» mehr lesen -
Jugendfalknerjagdschein-Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden Wenn Ihnen der ...
» mehr lesen -
Jugendfalknerjagdschein-Jahresjagdschein verlängern lassen
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden Sind Sie bereits in ...
» mehr lesen -
Jugendfalknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender ...
» mehr lesen -
Jugendfalknerjagdschein-Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Wurde Ihnen der ...
» mehr lesen -
Jugendfalknerjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in ...
» mehr lesen -
Jugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
» mehr lesen -
Jugendjagdschein ändern lassen
Hat sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen. Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz ...
» mehr lesen -
Jugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
» mehr lesen -
Jugendjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Für ...
» mehr lesen -
Jugendjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Wenn Ihnen der ...
» mehr lesen -
Jugendjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz ...
» mehr lesen -
Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Für ...
» mehr lesen -
Jugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Wenn Ihnen der ...
» mehr lesen -
Jugendjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz ...
» mehr lesen