Terminplan, Ansprechpartner und Kontaktdaten für eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Stendal.
Für Veröffentlichungen im Amtsblatt beachten Sie bitte die unten stehenden Hinweise! Der Terminplant für das Jahr 2024 ist unten als Anlage beigefügt.
Das Amtsblatt wird durch die Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH, Verlag der Volksstimme, erstellt und vertrieben und erscheint gemäß anliegendem Terminplan im General-Anzeiger, der kostenlos an die Haushalte des Landkreises Stendal verteilt wird. Kurz nach Erscheinen der Print-Ausgabe wird die pdf-Version auf der Internetseite der Kreisverwaltung zum Download zur Verfügung gestellt.
Hinweise für Behörden und Organisationen, die Bekanntmachungen im Amtsblatt veröffentlichen wollen:
- Die Veröffentlichung ist kostenpflichtig. Der Preis wird je Millimeter Text berechnet. Die Kosten können im Büro des Landrates oder beim Generalanzeiger erfragt werden.
- Die Texte und Grafiken sollten in elektronischer Form eingereicht werden. Dabei sind universell lesbare Dateiformate zu verwenden. z.B. Texte als rtf oder kopierfähige pdf, Grafiken als jpg oder pdf. Proprietäre Formate, die zum Öffnen ein spezielles Programm voraussetzen, können nicht verarbeitet werden.
- Die Übermittlung erfolgt möglichst per eMail an den Generalanzeiger oder das Büro des Landrates.
- Zusätzlich ist die Einreichung eines unterschriebenen Exemplares der Bekanntmachung in Papierform erforderlich!
- Bitte den Termin des Redaktionsschlusses beachten (siehe oben)! In der Regel erscheint das Amtsblatt Mittwochs im vierzehntägigen Rhythmus. Redaktionsschluss ist immer am Dienstag der Vorwoche um 12:00 Uhr.
- Der GA sendet danach ein Prüf- und Freigabe-Exemplar. Die Druckfreigabe muss bis Freitag, 12:00 Uhr, erfolgen
- Bitte teilen Sie uns für jede Veröffentlichung mit:
- den Rechnungsempfänger und wenn vorhanden, die Kundennummer
- Kontaktpersonen-Daten für eventuelle Rückfragen
Hinweise zur Erleichterung der redaktionellen Bearbeitung der Bekanntmachungen:
- Notieren Sie im Text der eMail eine Formulierung für das Inhaltsverzeichnis.
- Geben Sie auf den Dokumenten auf der ersten Seite oben links die korrekte, vollständige Bezeichnung des veröffentlichenden Rechtsträgers an.
- Texte sind als Fließtext zu notieren (automatischer Zeilenumbruch), Zeilenschaltung lediglich bei Absatzende.
- Verwenden Sie für eingerückte Textstellen keine Leerzeichen, sondern Einzüge oder Tabulatoren.
- Nutzen Sie für die tabellarische Anordnung von Informationen Tabulatoren oder Tabellen, auf keinen Fall mit Leerzeichen aufgefüllte Text-Zwischenräume.
- Falls Worttrennungen erwünscht sind, nutzen Sie bitte die automatische Silbentrennung Ihrer Textverarbeitung. Auf keinen Fall sollten mit Bindestrich erzwungene Trennungen verwendet werden!
Amtsblatt-Redaktion beim Generalanzeiger:
Angelina Gehring
Telefon: 03931 63899-36
Fax: 03931 63899-09
Amtsblatt-Redaktion im Büro des Landrates:
Gabriela Grimm
Telefon: 03931 60-7528
Fax: 03931 212183