Neue Förderrichtlinie zur Jugendarbeit beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss hat die neue "Förderrichtlinie  des Landkreises Stendal für die Jugend-und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder-und Jugendschutz" beschlossen. Die  Förderrichtlinie tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Damit verbunden sind auch die "Qualitätsstandards für die Jugend-und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal" geändert worden.

Mehr Informationen dazu gibt es hier.