Neue Förderrichtlinie zur Jugendarbeit beschlossen
Der Jugendhilfeausschuss hat 2024 die neue "Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend-und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder-und Jugendschutz" und die geänderten "Qualitätsstandards für die Jugend- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal" beschlossen.
Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es, den jeweiligen Bedarfen junger Menschen in den einzelnen "Planungsräumen" (diese entsprechen den neun Einheits-und Verbandsgemeinden des Landkreises) besser gerecht zu werden. Allen Akteuren soll dadurch vor Ort auch mehr Flexibilität ermöglicht werden.
Für jeden Planungsraum wurde daher ein regionales Konzept erarbeitet, in dem die zukünftigen Angebote der Jugendarbeit dargestellt werden.
Die Jugendarbeit wird aus einem "regionalen Budget" finanziert. Diese regionale Budget setzt sich aus der Förderung des Landkreises, der Gemeinde und ggfl. Dritter zusammen.
Ziel war es auch weiterhin eine breit aufgestellte Jugendarbeit anbieten zu können.
Die Förderrichtlinie als auch die Qualitätsstandards sind am 01.01.2025 in Kraft getreten.