Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
Bürgerservice
- Antrag auf Ausbringung von Poolwasser
- Antrag auf Auskunft / Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis nach § 82 (5) BauO LSA
- Antrag auf Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß den §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes - Hier: Abstimmungsdokumentation
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß den §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes - Hier: Antragsformular
- Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 27 Abs. Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines oder Jugendfischereischeines im Landkreis Stendal
- Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
- Antrag auf Befreiung vom Anlegen des Sicherheitsgurtes oder auf Befreiung vom Tragen des Schutzhelmes
- Antrag auf eine Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
- Antrag auf eine Sanierungsgenehmigung gemäß § 144 BauGB für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen oder den Abbruch von baulichen Anlagen
- Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch Versickerung
- Antrag auf Eintragung der Mitbenutzung in eine bestehende waffenrechtliche Erlaubnis
- Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
- Antrag auf Entnahme von Oberflächenwasser gemäß § 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes
- Antrag auf Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten
- Antrag auf Erstattung von Schülerfahrtkosten 2023/2024
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde