Information an alle Landeigentümer

Beschäftigte der Unteren Forstbehörde werden Wald- und Feldflächen betreten

Zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben werden die Beschäftigten der Unteren Forstbehörde des Landkreises Stendal Waldflächen und Feldflächen im Kreisgebiet betreten. Gemäß Waldgesetz umfasst das Betreten im rechtlichen Sinn das Begehen und Befahren der Flächen.

Hintergrund:

Soweit im Gesetz nicht anders bestimmt, ist die Untere Forstbehörde für die Aufgaben und Befugnisse nach dem Landeswaldgesetz Sachsen- Anhalt und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zuständig.