Leistungen für Bildung und Teilhabe
Seit dem 1. Januar 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Wer kann den Antrag stellen?
- Empfänger von SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Leistungsempfänger nach SGB XII
- Wohngeldempfänger
- Empfänger von Kindergeldzuschlag
Wo kann der Antrag gestellt werden?
- Wenn Sie SGB II-Leistungen empfangen, stellen Sie den Antrag im Jobcenter.
- Wenn Sie SGB XII-Leistungen, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag empfangen, stellen Sie den Antrag beim Landkreis Stendal.
Welche Leistungen können beantragt werden?
- Anlage A: Geld für einen Ausflug an einem Tag
- Anlage B: Geld für einen Ausflug an mehreren Tagen mit Übernachtung
- Anlage D: Hilfe beim Lernen
- Anlage F: Hilfe für Freizeit
Ausfüllhilfen in Leichter Sprache zum Hauptantrag und den Anlagen A, B, D & F finden Sie untenstehend.
Die Anträge finden Sie hier: Wegweiser für Bildung und Teilhabe: https://www.landkreis-stendal.de/de/bildung_und_teilhabe.html.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Sozialamt:
Infos für Bildung und Teilhabe im Landkreis Stendal
1.4 MBAusfüllhilfe in Leichter Sprache
Anlage A - Geld für einen Ausflug an einem Tag
1 MBAusfüllhilfe in Leichter Sprache
Anlage B - Geld für einen Ausflug über viele Tage mit Übernachtung
1 MBAusfüllhilfe in Leichter Sprache
Anlage D - Hilfe beim Lernen
1.2 MBAusfüllhilfe in Leichter Sprache
Anlage F - Geld für Freizeit
1 MBAusfüllhilfe in Leichter Sprache