Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche sollen gut lernen können.
Denn sie haben ein Recht auf Bildung.
Kinder und Jugendliche sollen überall mitmachen können.
Zum Beispiel bei Ausflügen oder bei Theater-Besuchen.
Das nennt man dann Teilhabe.
Manche Eltern von Kindern und Jugendlichen haben wenig Geld.
Dann können sie vom Amt Geld für Bildung und Teilhabe bekommen.
 

Seit dem 1. Januar 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Wer kann den Antrag stellen?

  • Empfänger von SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
  • Leistungsempfänger nach SGB XII
  • Wohngeldempfänger
  • Empfänger von Kindergeldzuschlag

Wo kann der Antrag gestellt werden?

  • Wenn Sie SGB II-Leistungen empfangen, stellen Sie den Antrag im Jobcenter.
  • Wenn Sie SGB XII-Leistungen, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag empfangen, stellen Sie den Antrag beim Landkreis Stendal.

Welche Leistungen können beantragt werden?

  • Anlage A: Geld für einen Ausflug an einem Tag
  • Anlage B: Geld für einen Ausflug an mehreren Tagen mit Übernachtung
  • Anlage D: Hilfe beim Lernen
  • Anlage F: Hilfe für Freizeit

Ausfüllhilfen in Leichter Sprache zum Hauptantrag und den Anlagen A, B, D & F finden Sie untenstehend.

Die Anträge finden Sie hier: Wegweiser für Bildung und Teilhabe: https://www.landkreis-stendal.de/de/bildung_und_teilhabe.html.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Sozialamt:

Landkreis Stendal
Sozialamt
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Tel.: 03931-606
 
Auch das Örtliche Teilhabemanagement hilft als erste Anlaufstelle gerne weiter (Teilhabe@Landkreis-Stendal.de oder Tel. 03931-607194).