Mitgliederversammlung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft
Die Mitgliederversammlung ist das beschlussfassende Organ der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Stendal. In der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder der PSAG paritätisch vertreten. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand bei Bedarf einberufen. Die Ladung erfolgt bis spätestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin unter Vorschlag einer Tagesordnung.
In der Mitgliederversammlung gibt u. a. der Vorstand seinen Rechenschaftsbericht ab. Des Weiteren berichten die Sprecher der Facharbeitskreise über die Schwerpunkte ihrer Sitzungen in der vorangegangenen Legislaturperiode.
Nach Klick auf eine der unten stehenden Mitgliederversammlungen kann deren Ergebnisprotokoll eingesehen bzw. heruntergeladen werden.