Eichenprozessionsspinner werden 2025 bekämpft

Anmeldung für private Baumbesitzer bis 31. August 2024 bei den Einheits- und Verbandsgemeinden möglich.

Im Landkreis Stendal sind zahlreiche Eichen durch den Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea L.) befallen. Um gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung zu mindern und eine noch weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern, führt der Landkreis Stendal in Zusammenarbeit mit den Einheits- und Verbandsgemeinden, dem Landeszentrum Wald sowie dem Landesforstbetrieb Altmark auch im Jahr 2025 Bekämpfungsmaßnahmen durch, an der sich private Baumbesitzer beteiligen können.

Es ist vorgesehen, im Kreisgebiet befallene Eichen zu behandeln, in deren Umfeld eine Gefährdung von Menschen zu erwarten ist. Diese Eichen befinden sich in Ortslagen, an Verkehrswegen, an Waldrändern oder in der freien Landwirtschaft. Private Baumbesitzer, die einen Bedarf zur Bekämpfung des Schädlings auf Eichen auf ihrem Grund- und Boden erkennen, melden diesen bitte bis 31. August 2024 an die entsprechende Einheits- oder Verbandsgemeinde. Dort besteht auch die Möglichkeit, sich über die zugelassenen Bekämpfungsarten zu informieren. Die Auswahl der Bekämpfungsmethode ist abhängig von den vorgeschriebenen Anwendungsbestimmungen des Biozids sowie der Einhaltung naturschutzrechtlicher Bestimmungen.

Bürger sollten in Ihrer Meldung angeben, ob eine mechanische Bekämpfung durch Absaugen oder eine chemische Bekämpfung mittels Biozid mit Bodengerät oder eine chemische Bekämpfung mittels Biozid aus der Luft oder eine biologische Bekämpfung mit Nematoden erfolgen soll. Bei Nematoden handelt es sich um Fadenwürmer, die im natürlichen Boden vorkommen und ebenfalls mit Bodengerät ausgebracht werden. Die Ausbringung erfolgt zweifach in den Abend-/Nachstunden innerhalb von zehn Tagen.