Mitentscheider gesucht
Landkreis wirbt um Personen für ehrenamtliche Richtertätigkeit.
Die derzeitige Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Magdeburg des Landes Sachsen-Anhalt endet im Februar 2025. Nun sucht der Landkreis Stendal interessierte und geeignete Personen für das Ehrenamt.
Das Verwaltungsgericht entscheidet in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden als Berufungsinstanz gegen erstinstanzliche Urteile der Verwaltungsgerichte. In erster Instanz werden Entscheidungen über vermögensrechtliche und sozialrechtliche Ansprüche, in bestimmten technischen und baulichen Großvorhaben getroffen. Solche Vorhaben können der Bau oder Betrieb von Verkehrsflughäfen oder Müllverbrennungsanlagen sein.
Das Zünglein an der Waage
Ehrenamtliche Richter wirken bei den mündlichen Verhandlungen sowie der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit und sind dem Gesetz und Recht unterworfen. Eine Mitwirkung interessierter Nichtjuristen an der Rechtsprechung ist gesetzlich vorgegeben.
Ehrenamtliche Richter bringen das eigene Rechtsempfinden, den Gemeinsinn und auch eigene Lebens- und Berufserfahrungen mit ein. Als Vertreter des Volkes nehmen Ehrenamtlich Tätige in diesem Umfeld an der Rechtsprechung in öffentlich-rechtlichen Streitangelegenheiten teil.
Hinweise zu den Voraussetzungen
Drei Grundvoraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- die Bewerber sind Deutsch im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- die Bewerber sind mindestens 25 Jahre alt
- die Bewerber sind Bürger des Landkreises Stendal
Ausgenommen von der Berufung zur ehrenamtlichen Richtertätigkeit am Verwaltungsgericht sind:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen und wegen einer vorsätzlichen Tat zur einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurden
- Personen, die wegen einer Tat angeklagt sind, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
- Personen, die kein Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen
- Personen, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind
Weitere Personenkreise , die von der Bekleidung des Ehrenamtes ausgeschlossen sind:
Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter (Berufsrichter, Beamte) oder Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldat bzw. Soldaten auf Zeit und Rechtsanwälte, Notare oder Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Vergütung
Die gewählten ehrenamtlichen Richter erhalten für den Einsatz eine Entschädigung und bekommen den Verdienstausfall zuzüglich der Unkosten nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz erstattet.
Bewerbung bis 8. November
Bis zum 8. November 2024 können Bewerbungen abgegeben werden:
Landkreis Stendal
Ordnungsamt
Wendstraße 30, 39576 Hansestadt Stendal
Rückfragen-Telefon: 03931 608006
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Download Bewerbungsunterlagen
Für eine Bewerbung folgenden Dokumente vollständig auszufüllen und bei der oben genannten Adresse einzureichen: