Grünes Licht für die Versteigerung der Pferde
Die durch den Landkreis Stendal derzeit sichergestellten 71 Equiden (Pferde u.a.) werden am Mittwoch, dem 24.05.2017, in der Gemeinde Altmärkische Wische in Lichterfelde versteigert.
Bereits im Februar dieses Jahres bestätigte das Verwaltungsgericht Magdeburg die Meinung des Landkreises Stendal zur sofortigen Vollziehung der Veräußerung der Pferde, die wegen schlechter Haltungsbedingungen einem Tierhalter aus dem Norden des Landkreises fortgenommen wurden. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt grünes Licht dafür gegeben.
Die Zahl von ursprünglich 77 fortgenommenen Pferden hat sich seit Dezember 2016 reduziert, da sich in der Herde auch Pensionspferde befunden hatten. Eigentümern, die zweifelsfrei nachweisen konnten, dass ihnen eines der Tiere gehört, wurde ihr Pferd inzwischen ausgehändigt.
Die Versteigerung wird in der ehemaligen Bullenverwahrstation in Lichterfelde, Ferchlipp 1, durchgeführt. Die Equiden können am Tage der Versteigerung in der Zeit ab 08:30 Uhr in Lichterfelde besichtigt werden. Weitere Bedingungen und Einzelheiten zum Ablauf der Auktion befinden sich auf den ersten Seiten des unten beigefügten Kataloges.
Nach einer Hufpflege, einer Parasitenbekämpfung und einer artgemäßen Fütterung und Unterbringung ist von den körperlichen Problemen, unter denen die Tiere bei ihrer Sicherstellung litten, heute nichts mehr zu sehen. Daher unterscheiden sich die Bilder im Katalog zum Teil deutlich vom jetzigen Zustand der Pferde.
Ab 10:00 Uhr wird am 24. Mai die Versteigerung stattfinden. Die ersteigerten Pferde sind vor Ort in bar zu bezahlen und mitzunehmen. Ausnahmsweise ist eine Unterbringung der ersteigerten Tiere bis zum 27.05.2017 möglich.
Für das leibliche Wohl ist während der Veranstaltung gesorgt. Parkmöglichkeiten werden ausgeschildert sein.
Hintergrund (Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt),
Zitat:
"Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 10. Mai 2017 die Beschwerde eines Pferdewirts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zurückgewiesen, der sich gegen die Wegnahme und Veräußerung von 77 Pferden sowie gegen ein Verbot, zukünftig Pferde zu halten gewandt hatte. Bereits das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Widersprüche gegen die drei Bescheide des Landkreises abgewiesen. Mit der Beschwerde hat der Pferdewirt keine Gründe vorgebracht, die eine Änderung dieses Beschlusses gerechtfertigt hätten.
Das Oberverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass der Landkreis dem Pferdewirt zu Recht mehrfache schwere Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorgeworfen hat. So waren zwei Jungpferde wegen erheblichen Parasitenbefalls verendet, ein anderes Pferd war deutlich sichtbar erkrankt, ohne einem Tierarzt vorgestellt worden zu sein. Zahlreiche weitere Pferde wiesen teils erhebliche Ernährungs- und Pflegemängel auf, den Tieren stand über einen längeren Zeitraum kein Wasser zur Verfügung. Diese lange andauernden Mängel seien in einem amtstierärztlichen Gutachten, dem besondere Aussagekraft zukomme sowie durch zahlreiche Lichtbilder hinreichend belegt. Die tierschutzwidrigen Zustände hätten bei den Tieren zu erheblichen und länger andauernden Schmerzen und Qualen geführt.
Sowohl die Wegnahme der Tiere als auch das umfassende Haltungsverbot seien verhältnismäßig. Das bloße Bestreiten jeglicher Haltungsmängel durch den Landwirt begründe hinreichend die Annahme, dass andere Maßnahmen, etwa die Fortnahme nur einzelner Tiere, nicht genügt hätten, um den verbleibenden Tieren weitere Qualen zu ersparen. Um die Kosten der Verwahrung der fortgenommenen Tiere möglichst gering zu halten, sei auch die Veräußerung der Tiere rechtmäßig. Es sei auch nach der Beschwerdeschrift nicht erkennbar, dass der Landwirt inzwischen tierschutzgerechte Haltungsbedingungen geschaffen habe."