Bismarck-Museum Schönhausen wurde aufgewertet
Erfolg für Sachsen-Anhalt: Das Gesetz zur Otto-von-Bismarck-Stiftung wird geändert und damit der Standort Schönhausen aufgewertet. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den das Errichtungsgesetz zur Otto-von-Bismarck-Stiftung geändert und sein Geltungsbereich auf Schönhausen (Elbe) erweitert wird.
Damit wurde einem Anliegen von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff entsprochen, dass er 2015 anlässlich des 200. Geburtstags Bismarcks mit einer Bundesratsinitiative zum Ausdruck gebracht hatte.
Haseloff: „Es unterstreicht die Bedeutung Schönhausens als Geburtsort Bismarcks, dass sein Museum nun auch im Gesetzestext Berücksichtigung gefunden hat. Die Bismarck-Stiftung ist damit die einzige Politikergedenkstiftung des Bundes mit einem Standort in den neuen Bundesländern, das ist von hoher Symbolkraft.“
Zweck der Stiftung ist es, das Andenken an das Wirken des Staatsmannes Otto von Bismarck zu wahren, seinen Nachlass zu sammeln und zu verwalten sowie für die Interessen der Allgemeinheit in Kultur und Wissenschaft, Bildung und Politik auszuwerten. Der Erfüllung dieses Zweckes dient künftig auch die museale und wissenschaftliche Betreuung des Bismarck-Museums in Schönhausen (Elbe).