Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
Überprüfung der Ladenöffnungszeiten beantragen
Leistungsbeschreibung
Um welche Uhrzeit, an welchen Tagen Einzelhandelsunternehmen öffnen können bzw. geschlossen bleiben müssen, regelt das Ladenöffnungszeitengesetz.
In Sachsen-Anhalt dürfen Sie als Ladeninhaber Ihr Geschäft für den Verkauf Montag bis Freitag jeweils von 0 bis 24 Uhr und Samstags von 0 bis 20 Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen ist eine Öffnung des Geschäftes grundsätzlich nicht zulässig. Es gibt aber Ausnahmen.
So dürfen an Sonn- und Feiertagen z.B.
- Bäcker- oder Konditorwaren von Bäckereien und Konditoreien ,
- Blumen von Blumengeschäften sowie
- Zeitungen und Zeitschriften von Kiosken
jeweils für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden nach der Entscheidung der Handelstreibenden, am Heiligabend längstens bis 14 Uhr, zum Verkauf angeboten werden.
Ebenso dürfen an Sonn- und Feiertagen in anerkannten Kur- und Erholungsorten sowie Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr für den Verkauf von Reisebedarf sowie der Waren, die den Charakter des Ortes kennzeichnen, geöffnet sein.
Hinweis:
An höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr kann die Gemeinde erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass auf Antrag geöffnet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Für den Vollzug des Ladenöffnungszeitengesetzes, wozu auch die Zulassung weiterer Öffnungszeiten zählt, sind grundsätzlich die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Städte und Gemeinden zuständig.
Daneben steht der Fachbereich "Arbeitsschutz" des Landesamtes für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt für Auskünfte, insbesondere wenn der Arbeitszeitschutz von Arbeitnehmern betroffen ist, zur Verfügung.
Die Fachaufsicht liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Wirtschaft.
Was sollte ich noch wissen?
Die Entscheidung über die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen durch Bäcker, Blumengeschäfte oder in Kur- und Erholungsorten ist durch die Handeltreibenden der Gemeinde mitzuteilen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt