Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Fischereiabgabe zahlen

Leistungsbeschreibung

Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.

Verfahrensablauf

Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.

Voraussetzungen

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

Welche Gebühren fallen an?

Abgabe

Festbetrag von 6,00 EUR
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr

Abgabe

Festbetrag von 1,00 EUR
Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr

Abgabe

Festbetrag von 125,00 EUR
Für Fischereischeine auf Lebenszeit

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt