Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
Ausländerjugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Haben sich nach Erteilung des Ausländerjugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein ausgestellt hat.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
- Änderung der Jagdausübungsfläche
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt