Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
Ausländerjugendfalknerjagdschein ändern lassen
Leistungsbeschreibung
Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Was sollte ich noch wissen?
Die Änderung lassen Sie von der Behörde vornehmen, die den Jagdschein erteilt hat.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegt haben, müssen Sie sich hingegen an die für den neuen Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde wenden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt