Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
Ausländerfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Leistungsbeschreibung
Sollte Ihr Ausländerfalknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerfalknerjagdschein.
An wen muss ich mich wenden?
Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
- Verlust des Ausländerfalknerjagdschein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt