Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
Jugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendfalknerjagdschein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
- Verlust des Jugendfalknerjagdschein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt