Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Falknerjagdschein ändern lassen

Leistungsbeschreibung

Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Falknerjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • Jagdschein
  • Falknerjagdschein

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt