Psychiatrieplanung für den Landkreis Stendal 2014 bis 2018
Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit des Kreistages Stendal hat in seiner Sitzung am 12.02.2014 angeregt, die Psychiatrieplanung 2014-2018 zu veröffentlichen. Sie ist hier als Anlage beigefügt.
Gemäß § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Sachsen-Anhalt ist die Erstellung der Psychiatrieplanung Aufgabe des Gesundheitsamtes. Die Psychiatrieplanung beinhaltet Zielvorstellungen für die Betreuung und Versorgung von geistig und seelisch (infolge psychischer Krankheit oder Sucht) behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen im Landkreis Stendal.
In der Psychiatrieplanung 2014-2018 werden zunächst Entwicklungen Bezug nehmend auf die Psychiatrieplanung 2010-2013 dargestellt. Anschließend werden Ressourcen und Defizite in der Betreuungs- und Versorgungssituation aufgezeigt und Lösungsansätze diskutiert. Als Grundlage der Psychiatrieplanung dienten Gesundheitsberichte sowie Erfahrungen und Feststellungen aus der Praxis, die durch die Mitwirkung der Einrichtungen und Institutionen des Landkreises Stendal in den Facharbeitskreisen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) zusammengetragen wurden.
Ein Plan ist nur eine Momentaufnahme, der Probleme und Lösungsansätze enthält. Die Umsetzung der Zielvorstellungen bedingt eine aktive Mitarbeit aller Beteiligten an der gemeindepsychiatrischen Versorgung und Betreuung von geistig und seelisch (infolge psychischer Krankheit oder Sucht) behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen im Landkreis Stendal. Die PSAG des Landkreises Stendal nimmt sich in den verschiedenen Facharbeitskreisen der Probleme in der gemeindepsychiatrischen Versorgung an und entwickelt Lösungen.
gez. Dr. med. Iris Schubert - Amtsärztin