Mitteilungs- / Anmeldepflicht für Berufsangehörige des Gesundheitswesens beim Gesundheitsamt
Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausübt oder Angestellte der nachfolgenden Berufe beschäftigt, hat dies dem Landkreis Stendal -Gesundheitsamt- (untere Gesundheitsbehörde) innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 26 Absatz 3 Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GDG LSA vom 21.11.1997, GVBl. LSA 1997, S. 1023.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name, Vorname (Kopie des Ausweisdokumentes)
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- berufliche und private Anschrift (beruflich Telefon und Fax)
- beglaubigte Kopien von Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- beglaubigte Kopien über verliehene akademische Grade und Titel
- Beginn der Tätigkeit
Falls gewünscht und erforderlich, erhalten Sie danach eine Anmeldebestätigung in Form einer "amtsärztlichen Bescheinigung" des Gesundheitsamtes zur Vorlage z.B. bei den Krankenkassen. Die amtsärztliche Bescheinigung wird Ihnen mit 46,00 Euro in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass jegliche Änderungen in den o.g. Angaben ebenfalls beim Gesundheitsamt angezeigt werden müssen. Eine formlose schriftliche Mitteilung ist dann jedoch ausreichend.
Zu den Berufen des Gesundheitswesens zählen:
- Arzt / Ärztin
- Zahnarzt / Zahnärztin
- Apotheker / Apothekerin
- Psychologischer Psychotherapeut / Psychologische Psychotherapeutin
Zu den Angehörigen der nichtärztlichen Heilberufe und der anderen Fachberufe des Gesundheitswesens (Gesundheitsfachberufe) zählen:
- Altenpfleger / Altenpflegerin
- Diätassistent / Diätassistentin
- Ergotherapeut / Ergotherapeutin
- Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerin
- Heilpraktiker / Heilpraktikerin
- Logopäde / Logopädin
- Masseur / Masseurin und medizinischer Bademeister / medizinische Bademeisterin
- Medizinisch-technischer Laborassistent / Medizinisch-technische Laborassistentin
- Medizinisch-technischer Radiologieassistent / Medizinisch-technische Radiologieassistentin
- Medizinisch-technischer Assistent / Medizinisch-technische Assistentin der Funktionsdiagnostik
- Motopäde / Motopädin
- Orthoptist / Orthoptistin
- Pharmazeutisch-technischer Assistent / Pharmazeutisch-technische Assistentin
- Physiotherapeut / Physiotherapeutin
- Podologe / Podologin
- Rettungsassistent / Rettungsassistentin
Die zuständige Ansprechpartnerin im Gesundheitsamt des Landkreises Stendal erreichen Sie unter der Telefonnummer: 03931/607983 oder per E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-stendal.de.
Landkreis Stendal
Gesundheitsamt
Wendstraße 30
39576 Hansestadt Stendal
Formular - Mitteilung / Anzeige für Angestellte
78 KBFormular - Mitteilung / Anzeige für Angestellte gem. §§ 15 Abs. 1 und 26 Abs. 1 Satz 1 GDG LSA
Formular - Mitteilung / Anzeige für Selbständige
0.1 MBFormular - Mitteilung / Anzeige für Selbständige gemäß § 26 Absatz 3 des Gesundheitsdienstgesetzes(GDG) LSA