Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
Bürgerservice
Formulare der Fachbereiche des Landkreises Stendal
Landkreis Stendal - Bauordnung
Adressen
Besucheradresse
Landkreis Stendal
Bauordnungsamt
Arnimer Straße 1-4
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
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Arnimer Straße 1-4
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postanschrift
Landkreis Stendal
Hospitalstraße 1-2
39576Hansestadt Stendal (Stendal)
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39576Hansestadt Stendal (Stendal)
Postfach
Landkreis Stendal
Postfach 10 14 55
39554Hansestadt Stendal (Stendal)
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39554Hansestadt Stendal (Stendal)
Kontakt
- Telefon:
- +49 3931 60-7371
- E-Mail:
- E-Mail versenden
Formulare
- Absteckbescheinigung nach § 71 (7) BauO LSA
- Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
- Antrag auf eine Sanierungsgenehmigung gemäß § 144 BauGB für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen oder den Abbruch von baulichen Anlagen
- Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Antrag auf Genehmigung nach § 173 BauGB im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
- Anzeige des Bautenstandes nach § 81 (1) BauO LSA
- Anzeige über die Aufstellung fliegender Bauten
- Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
- Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
- Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)
- Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
- Erfüllungserklärung nach § 92(1 ) Gebäudeenergiegesetz für Neubauten
- Erfüllungserklärung nach § 92 (2) Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude
- Erklärung der Gemeinde für verfahrensfreie Vorhaben nach § 60 (1) BauO LSA
- Erklärung der Gemeinde nach § 61 BauO LSA im Freistellungsverfahren
- Erklärung zum Kriterienkatalog
- Erklärung zur Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)
- Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
- Mitteilung über Baubeginn
- Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren