Formular: Anzeige zur Eigenkompostierung
Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor der Beseitigung von Abfällen. Genauer gesagt hat damit die Eigenkompostierung Vorrang! Erst wenn der Abfallerzeuger festlegt, dass er nicht eigenständig verwerten bzw. kompostieren kann oder möchte, ist der Abfall zur Verwertung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.
Das heißt: Wer ausschließlich eigenkompostiert, hat keine überlassungspflichtigen Bioabfälle und benötigt keinen Bioabfallbehälter. Mit der Anzeige auf Eigenkompostierung (Formular siehe unten) kann auch weiterhin auf einen Bioabfallbehälter verzichtet werden.
Bei ordnungsgemäßer Kompostierung entstehen folglich keine Bioabfallgebühren.
Mit dem nachfolgenden Formular kann die Eigenkompostierung angezeigt werden: