Betreuungsvereine im Landkreis Stendal

Die Betreuungsvereine haben folgende Aufgaben:

nach § 15 und 16 BtOG

- die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer

- die Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, in Einzelfällen auch Beratung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht

- die Beratung von Bevollmächtigten

- die Übernahme von beruflich geführten Betreuungen durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins

 
nach § 22 BtOG

- Abschluss einer Vereinbarung über die Begleitung und Unterstützung im Rahmen einer ehrenamtlichen Betreuungsführung*

* Möchten Sie ehrenamtliche Betreuungen führen und haben Sie keine persönliche Bindung zu dem Betroffenen, müssen Sie vor Ihrer ersten Bestellung eine Vereinbarung  über eine Begleitung und Unterstützung vorlegen. Die Vereinbarung können Sie mit einer persönlichen Bindung auch freiwillig abschließen.

Inhalte der Vereinbarung

- die Verpflichtung des ehrenamtlichen Betreuers zur Teilnahme an einer Einführung über die Grundlagen der Betreuungsführung

- die Verpflichtung des ehrenamtlichen Betreuers zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen,

- die Benennung eines Mitarbeiters des Betreuungsvereins als festen Ansprechpartner und

- die Erklärung der Bereitschaft des Betreuungsvereins zur Übernahme einer Verhinderungsbetreuung nach § 1817 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs