Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen

Gemäß § 3a der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung-SchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung wurden im gesamten Kreisgebiet des Landkreises Stendal entsprechende Anordnungen getroffen.

Diese können in der angefügten Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen nachgelesen werden.