Land Sachsen-Anhalt gewährt weiterhin Erlegungsprämie

Unterlagen müssen bis zum 15. Oktober 2024 eingereicht werden.

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt weiterhin die Erlegungsprämie als Maßnahme zur Seuchenprävention (ASP). Darüber hat das Amt für Allgemeine Ordnungsangelegenheiten des Landkreises Stendal kürzlich die Kreisjägermeister informiert. Laut Mitteilung vom Landesverwaltungsamt wird darauf verwiesen, dass die Zahlung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht. Der Prämienzeitraum erstreckt sich vom 1. Oktober 2023 bis 31. März 2024, die vollständigen Unterlagen dafür müssen bis 15. Mai 2024 eingereicht werden. Darüber hinaus erstreckt sich der nächste Prämienzeitraum vom 1. April bis 30. September, die vollständigen Unterlagen dazu müssen bis zum 15. Oktober 2024 eingereicht werden. Dazu sind auch alle im Antrag aufgeführten Wildursprungsscheine (Kopie oder eine Durchschrift) sowie jeweils eine Kopie von Jagdschein, Pachtvertrag und Streckenliste erforderlich.

Des Weiteren weißt das Ordnungsamt darauf hin, dass Änderungen in den Jagdgenossenschaften, Eigenjagden oder Hegegemeinschaften wie zum Beispiel der Kontaktdaten, Ansprechpartner, Telefonnummern, Vorstandsmitglieder und Begehscheininhaber, aber auch des Kartenmaterial mit Flurstücksbezeichnungen bei der unteren Jagdbehörde bekannt zu geben sind.

Rechtsvorschriften des Landkreises Stendal aus den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung

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Allgemeinverfügung Geflügelpest in Stendal
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Festsetzung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest
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Allgemeinverfügung Geflügelpest Raum Bismark - Amtliche Bekanntmachung
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Festsetzung eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest vom 22.3.2021
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