Aufruf zum Wettbewerb Aktive Eingliederung im Landkreis Stendal 2020-2022
Bewerbungsfrist: 02.08.2019
Der Landkreis Stendal ruft alle im Tätigkeitsfeld des SGB II agierenden Träger dazu auf, Projektvorschläge zur beruflichen Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen einzureichen.
Trotz der positiven Beschäftigungsentwicklung der letzten Jahre ist auch im Landkreis Stendal eine Verstetigung der Arbeitslosigkeit im Regelbereich des SGB II festzustellen. Zwar sinkt die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen seit Jahren, aber gleichzeitig steigt der Anteil von Personen, die mit den Förderangeboten des Jobcenters nicht mehr erreicht werden können. Diese Personen mit ausgeprägten beschäftigungsrelevanten Defiziten sollen durch eine längerfristige individuelle Betreuung im Programm Aktive Eingliederung gefördert werden.
Anliegen des Wettbewerbs
Aktive Eingliederung fördert Projekte, die der Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Arbeitslosen mit ausgeprägten beschäftigungsrelevanten Defiziten und Integrationsschwierigkeiten und daraus resultierendem besonderen Unterstützungsbedarf dienen. Ziel ist es, durch längerfristige individuelle lösungsorientierte Integrationsbegleitung der Betroffenen bessere Integrationsfortschritte zu erzielen und schließlich ihre berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen und zu festigen.
Die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbs und Umsetzung entsprechender Vorhaben ist (dies auch bzgl. mgl. Inhalte und wesentlicher konzeptioneller Projektelemente) die „Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung". [MBl. LSA. 2015, 407, ber. 2016, S. 196;]
Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die bewilligende Stelle vor dem Hintergrund eines mehrstufigen Auswahlverfahrens und auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen?
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, die durch fachliche Qualität und Zuverlässigkeit sowie unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Sofern der Antragsteller tariflichen Bestimmungen unterliegt, sind diese einzuhalten.
Welche Zielgruppe und welche Inhalte werden gefördert?
Zielgruppe sind am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen, die mit Hilfe der Förderangebote nach dem SGB II/SGB III nicht mehr erreicht werden können und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung haben.
Zur Zielgruppe zählen ältere Arbeitslose ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, Langzeitarbeitslose, Arbeitslose mit gesundheitlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen, Arbeitslose mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge. Vor dem Hintergrund ganz besonderer Vermittlungshemmnisse und -hürden finden bedarfsorientierte Projekte für Langzeitleistungsbezieher (22 Monate Bezug innerhalb der letzten 24 Monate) sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bei der Projektauswahl besondere Berücksichtigung.
Als arbeitslos gelten Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind. Bezieher von Arbeitslosengeld nach SGB III können nicht gefördert werden. Die zu fördernden Personen müssen ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Die Projekte beinhalten umfassende ganzheitliche Angebote zur Aktivierung, persönlichen Stabilisierung und Qualifizierung sowie nachhaltigen beruflichen Eingliederung.
Für jeden Teilnehmer ist ein individueller Entwicklungsplan zu erstellen. Inhalt des Plans ist es, die Projektziele für den einzelnen Teilnehmer zu vereinbaren, den individuellen Projektverlauf festzulegen und seine Umsetzung zu dokumentieren. In diesem Kontext sind alle im Projektverlauf gewonnenen Erkenntnisse beginnend mit der Potenzialanalyse bis zum Ende der Betreuung festzuhalten und auszuwerten. Die Umsetzung des Plans wird in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und bei Bedarf werden notwendige Änderungen vorgenommen.
Art, Umfang und Höhe der Förderung sowie Zuwendungsvoraussetzungen
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 400.000 Euro über einen Zeitraum von 24 Monaten, dies bezogen auf Projekte mit mind. 15 Teilnehmerplätzen. Indirekte Ausgaben werden mit einem Pauschalsatz von 15 % der direkten Personalausgaben bewilligt und abgerechnet.
Für den Landkreis Stendal steht für die Durchführung des Programms Aktive Eingliederung im Zeitraum 01.01.2020 - 30.06.2022 ein Fördervolumen von insg. 800.000 Euro zur Verfügung. Aus diesem Budget können zwei Projekte mit jeweils maximal 400.000 Euro für zwei Jahre gefördert werden. Ein Projekt muss dabei eine Kapazität von mindestens 15 Teilnehmerplätzen haben.
Weitere Details zu Art, Umfang und Höhe der Förderung richten sich nach den entsprechenden Regularien der o.g. „Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“. Der Projektbeginn ist frühestens zum 01.01.2020 vorgesehen.
Hinweise zum Verfahren
Die zu fördernden Projekte werden im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein tragfähiges Konzept zur Umsetzung der Ziele des Wettbewerbs zu entwickeln.
Der Wettbewerb bildet die Vorstufe zum Antragsverfahren. Bei positiver Entscheidung durch den hierzu Ende August zusammen tretenden sog. Regionalen Arbeitskreises (RAK) zu einem Projekt erfolgt die Aufforderung zur Antragsabgabe bei der bewilligenden Stelle.
Die Unterlagen zum Einreichen eines Projektvorschlages sind untenstehend verfügbar. Die Unterlagen sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema, das zusammen mit weiteren Hinweisen zum Bewertungsablauf hier eingesehen werden kann.
Die Projektvorschläge sind in zweifacher Ausfertigung bis zum 02.08.2019 um 12:00 Uhr im Amt für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement des Landkreises Stendal, Arneburger Straße 24, Haus I, 3. Stock in 39576 Hansestadt Stendal einzureichen.
Der Projektvorschlag ist in doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb Aktive Eingliederung einzureichen. Der Projektvorschlag ist zudem auch in digitaler Form bis zum o.g. Stichtag an reko@email.de zu senden.
Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
Interessierte Träger wenden sich bitte an die Regionale Koordination an der Wirtschaftsförderung, die für die Unterstützung von Antragstellern – nach Terminvereinbarung – eine Programm-Sprechstunde anbietet, zudem die Antragserstellung gerne qualifizierend begleitet.
Terminvereinbarung über Frau Kirschke, Tel. 03931 60-7879 oder per E-Mail: reko@email.de.