Waffengesetz erfordert erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung
Jäger müssen vor Verlängerung des Jagdscheins einen Antrag bei der Unteren Waffenbehörde stellen.
Die jüngste Änderung des Waffengesetzes bringt auch Veränderungen für Jäger mit sich, wenn es darum geht, den Jagdschein zu verlängern. Anders als in der Vergangenheit ist dazu für für die zu verlängernden Jagdscheine eine erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich. Die Zuständigkeit beim Landkreis Stendal liegt dafür bei der Unteren Waffenbehörde. Demzufolge ist bereits vor der Verlängerung des Jagdscheins eine vorherige Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde zwingend erforderlich. Anschließend erfolgt die Prüfung durch die Untere Waffenbehörde. Die Antragsteller werden durch die Untere Jagdbehörde nach erfolgter Prüfung kontaktiert.
Das entsprechende Antragsformular steht auf der Internetseite des Landkreis Stendal zum Download zur Verfügung. Es ist dann postalisch an die Untere Waffenbehörde, Wendstraße 30, 39576 Hansestadt Stendal, per E-Mail oder per Fax an 03931 608039 einzureichen. Für die Antragstellung wird neben dem Antrag eine Kopie des Personalausweises benötigt. Der Nachweis der aktuellen Jagdhaftpflichtversicherung ist spätestens zur Erteilung des Jagdscheines mitzubringen.