Jugendhilfeplanung des Landkreises Stendal

Teilplan Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz

Als Träger der öffentliche Jugendhilfe  ist der Landkreis gesetzlich  verpflichtet,  seine Angebote und Dienste der Jugendhilfe  zu planen.  Das geschieht im Rahmen der sogenannten Jugendhilfeplanung. Da das Aufgabensprektrum der Jugendhilfe sehr umfangreich ist  und von der Kindertagesbetreuung über die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit , den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz , die Erziehungshilfen sowie den unmittelbaren Kinderschutz reicht, werden  diese Bereiche  in entsprechenden Teilplänen dargestellt.

Der Teilplan Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder-und Jugendschutz und Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11 -14, 16 SGB VIII wurde 2015 neu erstellt und durch den Jugendhilfeausschuss am 09.11.2015 einstimmig beschlossen.