Jugendhilfeplanung des Landkreises Stendal
Teilplan Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz
Als Träger der öffentliche Jugendhilfe ist der Landkreis gesetzlich verpflichtet, seine Angebote und Dienste der Jugendhilfe zu planen. Das geschieht im Rahmen der sogenannten Jugendhilfeplanung. Da das Aufgabensprektrum der Jugendhilfe sehr umfangreich ist und von der Kindertagesbetreuung über die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit , den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz , die Erziehungshilfen sowie den unmittelbaren Kinderschutz reicht, werden diese Bereiche in entsprechenden Teilplänen dargestellt.
Der Teilplan Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder-und Jugendschutz und Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11 -14, 16 SGB VIII wurde 2015 neu erstellt und durch den Jugendhilfeausschuss am 09.11.2015 einstimmig beschlossen.